Besitzt ein gemischtes Wahlsystem mit geschlossenen listen
Staatlicher Aufbau
Es gibt 21 Provinzen
Wahlrecht
Aktives und passives Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr. Keine Wahlpflicht, dennoch liegt die Wahlbeteiligung bei den Reichstagswahlen in der Regel bei etwa 85–90%. Für die Provinziallandtags- und Gemeinderatswahlen gilt das aktive und passive Wahlrecht auch für AusländerInnen, die seit mindestens 3 Jahren in Schweden ansässig sind.
Das Parlament
Schweden besitzt seit 1971 nur eine Parlamentskammer, den Reichstag (Riksdagen), dessen 349 Abgeordnete nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts auf 4 Jahre gewählt werden. Von den 349 Sitzen sind 310 direkt an Wahlkreise gekoppelt. Die übrigen 39 Sitze werden so verteilt, dass die Proportionen der Parteien auf nationaler Ebene gewahrt werden. Es können jedoch nur jene Parteien in den Reichstag einziehen, die landesweit mindestens 4% oder in einem Wahlkreis mindestens 12% der abgegebenen Stimmen erhalten haben.