Besitzt eine konstitutionelle Monarchie (seit 1849).

 

 

 





Staatsaufbau und regionale Gliederung:

Dänemark ist als Einheitsstaat in 14 Ämter (amter) Arhus, Bornholm, Frederiksborg, Fyn, Kobenhavn, Nordjylland, Ribe, Ringkobing, Roskilde, Sonderjylland, Storstrom, Vejle, Vestsjalland, Viborg – und 273 Kommunen mit direkt gewählten Kreistagen und Kommunalvertretungen gegliedert. Die zum Königreich Dänemark gehörenden Färöer-Inseln (seit 1948) und Grönland (seit 1979) verfügen über eine weitgehende Selbstverwaltung mit eigenen Parlamenten und regeln ihre inneren Angelegenheiten eigenständig.

Wahlrecht:

Aktives und passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Kommunales aktives und passives Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, sofern sie sich seit mehr als 3 Jahren rechtmäßig im Land aufhalten (seit 1981).


Parlament:

Das politische System Dänemarks kennt nur eine nationale Kammer, das Folketing. Es besteht aus 179 Abgeordneten, von denen jeweils 2 die Färöer-Inseln und Grönland vertreten. Ein Drittel der Abgeordneten kann gegen ein im Folketing beschlossenes Gesetz eine Volksabstimmung herbeiführen. Die 175 dänischen Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für einen Kandidaten einer Partei oder für einen unabhängigen Kandidaten im Mehrpersonenwahlkreis (multi-member constituency). Es gibt 135 Direktmandate (constituency seats), die zunächst auf die Regionen und dann auf deren Mehrpersonenwahlkreise verteilt werden; die restlichen 40 Sitze sind sogenannte Kompensationssitze (compensatory seats). Diese mehrfach gestaffelte Unterverteilung auf Regionen und Mehrpersonenwahlkreise und die verschiedenen Berechnungsverfahren für die verschiedenen Verteilungsschritte* sollen eine gleichmäßige Vertretung der Regionen und einen gerechten Proporz der kandidierenden Parteien gewährleisten. Für Parteien der deutschen Minderheit gelten vereinfachte Bewerbungsbedingungen (keine Unterstützungsunterschriften). Die Mandatszuteilung erfolgt unter den wahlwerbenden Gruppen, die wenigstens 2% der im ganzen Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben oder zumindest ein Direktmandat (constituency seat) gewonnen haben oder in zwei der drei Wahlregionen so viele Stimmen erhalten haben, wie die durchschnittliche Zahl gültiger Stimmen pro Direktmandat in einer Region beträgt.